Liebe ordentliche Mitglieder! (ordentliche Mitglieder sind Erwachsene, die eine aktive Mitgliedschaft beim WTV haben)

Am Freitag, den 09. Oktober 2026, findet die ordentliche Hauptversammlung des Wolfsberger Turnvereines im Markussaal der röm. kath. Kirche Wolfsberg statt. Beginn ist um 18.45 Uhr.

Tagesordnungspunkte und die möglichen Statutenänderung findet ihr hier unten unter dem Text

Anträge und Wünsche sind bis spätestens einschließlich 06. Oktober 2026 per E-Mail oder Post, (Poststempel) an die WTV Geschäftsstelle zu entrichten.

Dazu seid ihr herzlichst eingeladen.

Im Anschluss lädt der WTV zu einem Buffet ein.   


Tagesordnungspunkte:
1. Eröffnung und Begrüßung durch die Obfrau
2. Grußworte der Ehrengäste
3. Berichte des Vereinsvorstandes: Obfrau, Turnwart und Kassenwart
4. Kontrollbericht der Kassenprüfer und Entlastung des Turnrates
5. Antrag auf Statutenänderung
6. Anträge und Wünsche
7. Allfälliges
8. Schlusswort der Obfrau

Antrag des Vorstandes einer Statutenänderung zur JHV 2026
Statutenänderung neu sind rot hervorgehoben.


(1) Anträge zur Hauptversammlung sind mindestens drei sieben Tage vor dem Termin
der Hauptversammlung beim Turnrat (Vorstand), über die Geschäftsstelle schriftlich
per Post oder E-Mail einzureichen. Anträge auf Änderung der Statuten, können nur von
Vorstandsmitgliedern oder einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder, 3 Wochen vor
der Hauptversammlung abgegeben werden.

(2) Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
(3) Bei der Hauptversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt
sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(4) Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen
beschlussfähig.
(5) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Hauptversammlung erfolgen in der
Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Eine
Stimmenthaltung ist keine gültige Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Obmanns. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der
Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei
Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen.
(6) Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Obmann, in dessen Verhinderung der
Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende
Vorstandsmitglied den Vorsitz. Die Redezeit in der Hauptversammlung kann von
diesen auf zwei Minuten beschränkt werden.

       

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